Reiserecht

Aynur Güngör Rechtsanwältin

Reiserecht

Die Urlaubszeit ist eine der schönsten Zeiten des Jahres. Umso ärgerlicher ist es, wenn die lang ersehnte Reise von dem eigentlich gebuchten Urlaub abweicht und zu Unannehmlichkeiten führt. Flugverspätungen, Annullierungen und Hotelüberbuchungen sind nur einige der vielen Gründe, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Ob als Flugreisender oder Pauschaltourist, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es Entschädigung aufgrund von Flugverspätungen oder -annullierungen, Reisepreisminderungen und Schadensersatzansprüche wegen Reisemängeln. Mit uns kommen Sie zu Ihrem Recht!

Unsere Schwerpunkte umfassen folgende Themen:

Flugverspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen
Reisemängel (Reisepreisminderungen, Schadensersatzansprüche)

Flugreisende:
Wir beraten Sie speziell bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden oder Flugannullierungen und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Entschädigungsansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zustehen. Je nach Entfernung können Ihnen pauschale Entschädigungsansprüche von EUR 250,00 bis 600,00 pro Person und pro Flug zustehen. Viele Fluggesellschaften reagieren nicht oder nicht zufriedenstellend auf Anspruchsschreiben von Fluggästen oder behaupten, es lägen außergewöhnliche Umstände vor. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Pauschal- und Individualreisen:
Bei Problemen rund um Ihre gebuchte Reise beraten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es Reisepreisminderungen, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Wir unterstützen Sie auch bei einem Reiserücktritt vor oder während Ihrer Reise sowie bei Schwierigkeiten mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung.